MOPPEL HOPPEL TIERE IN NOT e.V. Lebenshof für Tiere
  Vermittlung von Kaninchen
 
Kaninchenvermittlung

Da die meisten unserer Kaninchen aus schlechter Haltung oder aus schwerwiegenden Gründen
abgegeben werden mussten, möchten wir natürlich sicherstellen, dass sie in ein neues
artgerechtes Für-Immer-Zuhause vermittelt werden.
Unsere Tiere sind alle mindestens gegen RDH1 und RDH2 (mit Filavac) geimpft.
Der Landkreis Göppingen ist ein RDH2 Seuchengebiet. RDH1 und RDH2 sind sowohl in
Innen- als auch in Außenhaltung tödlich. Ganze Bestände versterben ohne Impfung innerhalb weniger Tage.
Bitte sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Tiere mindestens 2 Wochen vor der Vergesellschaftung
geimpft werden, um einen ausreichenden Impfschutz aufzubauen.
Fast alle unserer Kaninchen kennen Hunde, Katzen und andere Tiere. Sie sind an Menschen
gewöhnt.
Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Kaninchen menschenbezogen wird. Kaninchen sind
Fluchttiere und prinzipiell sehr skeptische Persönlichkeiten.
Jungtiere werden in Paaren ab der 12. Woche abgegeben oder ab der 16. Woche in bestehende
Gruppen oder einem Alttier.

Wir haben viel Zeit, Liebe, Vertrauen, Geduld und Geld in unsere Tiere gesteckt. Deshalb vermitteln
wir unsere Tiere nur mit einem Schutzvertrag gegen Schutzgebühren.

Diese betragen:
Häsin (unkastriert, geimpft):     55,00€
Rammler (kastriert, geimpft):    80,00€
Meerschweinchen weiblich :     45,00€
Meerschweinchen män.kastr:   60,00€

Sie möchten ein oder mehrere Kaninchen von Moppel-Hoppel Tiere in Not e.V. adoptieren?
Vereinbaren Sie bitte einen Termin und senden uns Bilder und/oder Videos von ihrer Haltung zu.
Sollten Sie neu mit der Kaninchenhaltung beginnen, informieren Sie sich über folgende Punkte:

 Ist artgerechte Kaninchenhaltung erlaubt? (Miete)

 Liegt eine Tierhaar-/Heu-/Strohallergie in meiner Familie vor?

 Kann ich einen finanziellen Puffer von mindestens 1.000€ pro Kaninchen aufbauen, um die Tierarztkosten zu jeder Zeit begleichen zu können? Kaninchen sind sehr empfindliche Tiere und können schnell sehr teuer werden.

 Hab ich einen Platz außerhalb des Schlafzimmers / Kinderzimmers, um den dämmerungsaktiven Tieren ausreichend Platz zu bieten? Kaninchen benötigen min.4 - 6 qm Tag und Nacht für 2 Tiere.


 Sie bringen ihr Tier mit uns wir starten die Vergesellschaftung bei Moppel-Hoppel Tiere in Not e.V. So können wir vorab sehen ob es zwischen den Tieren passt und sie harmonieren.
Vertragen sich die Tiere und es kommt zu keinen größeren Angriffen, werden beide Tiere gemeinsam einer Box ins neue zu Hause gebracht und in einem neutralen Gebiet vollendet.

Vergesellschaftungen auf dem Hof finden immer Samstags statt und werden durch unsere erfahrenen Mitgliedern begleitet.
Bitte bringen Sie eine geeignete Transportbox und KEINE Wäschekörbe, Pappkartons, etc. mit.

Mehr Wissen finden Sie unter Informationen, in unserem Downloadbereich oder in unserem Schutzvertrag.

  Schutzvertrag

§ 1 Allgemeine Haltungsanforderungen

Die/der Übernehmer/in verpflichtet sich

 die Tiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz haben, mindestens 4qm für 2 Tiere Tag und Nacht plus extra Auslauf am Tage. Wir vermitteln KEINE Tiere in Käfig oder reine Stallhaltung auch nicht über die Nacht.

 Zudem verpflichtet er sich, ihnen täglich frisches und sauberes Wasser, und artgerechtes Futter zur

Verfügung zu stellen, das Einstreu sauber und trocken zu halten und dem Tier ein Zusammenleben mit mindestens einem Artgenossen zu ermöglichen.

 mit den Tieren nicht zu züchten und es nicht für Tierversuche weiterzugeben

 Quälereien und Misshandlungen auch durch Dritte zu verhindern.

§ 2 Tierarzt

Der/die Empfänger*in verpflichtet sich außerdem

 jederzeit die tierärztliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten´.

§ 3 Weitergabe, Verlust, Tod

 Die Weitergabe der Tiere ist ohne Zustimmung des Vorbesitzers (in diesem Falle Moppel-Hoppel) nicht erlaubt, auch nicht an Verwandte. Sprechen zwingende Gründe für die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den Vorbesitzer, um gemeinsam eine Regelung zum Wohle der Tiere zu finden. Auch bei Todesfall eines Tieres ist der Vorbesitzer (Moppel-Hoppel) zu informieren.

§ 4 Haftung, Zuwiderhandlungen

 Für Eigenschaften des Tieres übernimmt der Vorbesitzer keine Haftung. Zum Abgabezeitpunkt sind dem Vorbesitzer keine Krankheiten bekannt, trotzdem wird jede Haftung seitens des Vorbesitzers ausgeschlossen.

§ 5 Kontrolle

Moppel Hoppel Tiere in Not e.V. ist befugt eine Nachkontrolle bei Ihnen Zuhause zu veranlassen um zu sehen wie die Tiere sich eingelebt haben..

Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung berechtigt den Vorbesitzer, von diesem zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe der Tiere zu verlangen. 

Der Übernehmer anerkennt mit seiner Unterschrift alle im Vertrag genannten Bedingungen.

Achtung

Zur Zeit bekommen wir vermehrte Abgaben mit
dem Grund die Kaninchen haben sich die Kinder
gewünscht und jetzt lassen sie sich nicht kuscheln!
Daher möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Kaninchen sind KEINE Kuscheltiere!
Sie möchten einen Partner, einen großen Stall
und Auslauf. Die meisten haben nichts gegen
Streicheleinheiten und lassen sich vom Boden
aus streicheln, aber sie sind KEINE Stofftiere
die man in den Puppenwagen setzen kann oder
mit sich herumträgt. Oder an der Katzenleine
spazieren geht. All dies haben wir leider schon
erfahren müssen.Bitte denken Sie daran:
Klein sehen sie alle süß aus, aber sie werden
groß und jedes Tier hat einen anderen Charakter.
Wir achten bei der Vermittlung unserer Tiere
darauf ob sie für eine Familie mit Kindern
geeignet sind und nur solche vermitteln wir
dann auch in Familien mit Kindern; andere
Tiere kommen in einen kinderlosen Haushalt
oder in  eine Familie mit größeren Kindern.





 
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